Eine effiziente Ausbildung mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld

 

Durch meine langjährige Erfahrung und meiner grossen Menschenkenntnis kann ich das Lernen individuell den Menschen anpassen. Ich biete eine strukturierte und professionelle, aber zugleich verständnisvolle und geduldige Ausbildung an.

"Beim Autofahren ist es wie beim Fussball: (Zitat Diego Benaglio): Viel Training und ein guter Fahrlehrer als Coach haben mir jenen Respekt mit auf den Weg gegeben, den es braucht, um sicher ans Ziel zu kommen"

 

Kontaktiere mich ohne Hemmungen, ich gebe Dir gerne Auskunft.

Meine Fahrschulfahrzeuge - Automat/geschaltet

Fahren mit 17

Lernfahrten mit Personenwagen ab 17 Jahren: Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.

Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.

Diese Regelung gilt ab 1. Januar 2021

Dein Weg bis zur Prüfung

1. Nothelferkurs

Der Besuch des Nothelferkurses ist bereits vor dem 16. Geburtstag möglich. 

2. Lernfahrausweis bestellen

Das Formular kannst Du hier downloaden.
Formular ausfüllen, Augentest beim Optiker machen lassen und Formular bei der Gemeinde abgeben.

3. Anmeldung für Theorieprüfung

Das Strassenverkehrsamt schickt Dir einen Anmeldetalon, damit Du Dich für die Theorieprüfung anmelden kannst.

4. Erhalt des Lernfahrausweises

Nach bestandener Theorieprüfung erhältst Du den Lernfahrausweis.

5. Fahrstunden

Terminvereinbarung für Fahrstunden mit mir
(079 218 64 83) .

6. Verkehrskundeunterricht (VKU)

Parallel zu den Fahrstunden solltest Du den Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen.